COMPLIANCE & WHISTLEBLOWING
Anonymisiertes Vorschlags- und Beschwerdemanagement
(aVB, Whistleblowing, Hinweisgeber)
Compliance-System
Compliance-Systeme sind unverzichtbare Werkzeuge, um sicherzustellen, dass geltende Gesetze, Vorschriften, Standards und ethische Richtlinien eingehalten werden.
Die Vorteile und der Nutzen solcher Systeme sind vielfältig:
- Risikominderung – Vermeidung von Strafen und Schutz vor Reputationsschäden
- Effizienzsteigerung durch standardisierte Prozesse und die Reduzierung von Fehlern
- Verbesserung der Unternehmensführung durch erhöhte Transparenz, sowie bessere und fundiertere Entscheidungsfindung
- Erhöhte Mitarbeiterverantwortung durch Schulung und Sensibilisierung, Vermeidung von Interessenskonflikten
- Wettbewerbsvorteil durch Verbesserung und Stabilisierung des Vertrauens bei Geschäftspartnern, Erhöhung der Attraktivität für Investoren
- Schutz vor Cyberrisiken durch Datenschutz und IT-Sicherheit
- Erleichterung bei der Berichterstattung durch standardisierte, regelmäßige Audits und Reports
- Nachhaltigkeit und Langfristigkeit von gewünschten Geschäftspraktiken und Stabilisierung nachhaltigen Geschäftserfolgs
Unser Angebot
- Wir sind Ihre Compliancezentrale!
Hinweisgeber-System
Sie fragen sich:
- Was genau bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz?
- Bin ich gesetzlich verpflichtet, ein anonymisiertes Hinweisgebersystem bereitzustellen?
- Wie stelle ich eine gesetzeskonforme Lösung für mein Hinweisgebersystem sicher?
- Wie umfangreich ist ein Hinweisgebersystem?
- Wie kann ich den größten Nutzen aus dem Hinweisgebersystem ziehen?
- Welche Experten können mich bei der Entwicklung, Einführung und beim laufenden Einsatz meines Hinweisgebersystems unterstützen?
Für all diese Fragen und noch viele mehr haben wir für Sie die richtigen Antworten. Für all Ihre Fälle entwickeln wir die für Sie passende und nutzenmaximierende Lösung.
In jedem Fall ist es besser, Beschwerden und Vorschläge zunächst intern zu behandeln, als über diese aus der Presse oder von Behörden zu erfahren. Der Schaden für Ihre Arbeitgebermarke bei unkontrollierter Veröffentlichung ist zumeist katastrophal, die Investitionen in Ihr Employer Branding werden wirkungslos.
Es liegt an Ihnen, ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen zu etablieren, das Ihnen und Ihren Mitarbeitern, sowie auch anderen Stakeholdern Nutzen und echten Mehrwert bringt.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Erweiterung des Hinweisgebersystems auf Compliance Verstöße und initiieren Sie dadurch einen Kulturwandel im Unternehmen, mit dem Ziel eines stetigen Verbesserungsprozesses, um Ihr Unternehmen zukunftsfit zu machen!
HSchG – Umsetzung der „EU-Whistleblower-Richtlinie“
Aufgrund des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937, Whistleblowing-RL) sind alle Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Sektors mit mehr als 249 Beschäftigten verpflichtet, bis 25. August 2023 interne Meldekanäle einzurichten, über welche Whistleblower bestimmte Rechtsverstöße melden können. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt diese Verpflichtung für alle Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit 50 oder mehr Beschäftigten.
- Sie können das anonymisierte Vorschlags- und Beschwerdemanagement für diverse Bereiche Ihrer Organisation nutzen.
Unser Angebot
nocon ist Ihre Hinweisgeberzentrale!
Hinweisgeber (Whistleblower) nutzen einen unserer anonymen Kanäle, um ihre Hinweise zu melden:
- Link zu cloudbasiertem Postfach - speziell für Ihr Unternehmen eingerichtet
- E-Mail - speziell für Ihr Unternehmen eingerichtet
- Telefon - eigene Whistleblower Telefonnummer bei nocon
- Post
- persönliches Treffen
Wir erfüllen für Sie alle gesetzlichen Verpflichtungen; unnötige Strafzahlungen werden vermieden.
Sie wollen den größtmöglichen Nutzen aus „Ihrem“ Hinweisgebersystem herausholen?
Erweitern Sie die gesetzlichen Notwendigkeiten einfach um Ihre internen Informationsbedürfnisse. Wir machen für Sie ein nutzenmaximierendes anonymisiertes Vorschlags- und Beschwerdemanagement daraus.
Ihre Vorteile
Ein anonymisiertes Vorschlags- und Beschwerdemanagement bietet folgende Vorteile:
- Anonymität ist die Grundlage dafür, dass sich Hinweisgeber überhaupt melden. Wir sichern Anonymität der Hinweisgeber über alle angebotenen 5 Kanäle.
- Sichtung und Bearbeitung der Hinweise durch uns als unabhängige Experten. Falls erforderlich auch Anonymisierung der Hinweisinhalte.
- Rückfrage bei Hinweisgebern bei inhaltlichem Klärungsbedarf.
- Strukturierte Weitergabe der Hinweise an zugewiesene Stelle im Unternehmen.
- Klarer, strukturierter Prozess vom Hinweisgeber in das Unternehmen und zurück zum Hinweisgeber.
- Transparenz über die Kosten des Einsatzes des Hinweisgebersystems.
- Erweiterung des Systems auch auf nicht unmittelbare Gesetzesverstöße, sondern zusätzlich für soziales Fehlverhalten (z.B. Mobbing) und für anonymisiertes Vorschlagswesen.